Nachweise

NACHWEIS GENESENE

Wenn jemand die Krankheit innerhalb der vergangenen sechs Monate durchgemacht hat, kommt er nach derzeitiger Rechtssprechung in den Genuss von Lockerungen der Corona-bedingten Einschränkungen (Einzelheiten der Regelung >>hier<<).

Welcher Nachweis dafür erforderlich ist, hat das Sozialministerium festgelegt:

  • nur POSITIVER PCR-TEST gilt (KEINE Schnelltests, KEINE Antikörpertests!)
  • muss mindestens 28 Tage, darf maximal 6 Monate zurückliegen
  • Dokument muss NAME der Person enthalten, Papierversion oder digital möglich, z. B.:
    • PCR-Befund eines Labors
    • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes
    • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
    • ärztliches Attest (sofern dieses Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
    • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
    • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

Falls Sie keines der Dokumente mehr vorliegen haben wenden Sie sich bitte an die Stelle, an der der Test durchgeführt oder die Absonderungsbescheinigungen erstellt wurde. Wenn der positive PCR-Test in unserer Praxis durchgeführt wurde, ist der Nachweis kostenfrei.
Wenn wir Testdokumente anderer Teststellen bestätigen, berechnen wir nach der geltenden Gebührenordnung 15€.

SONDERFALL GENESEN und 1x GEIMPFT

Wenn eine nachgewiesene Infektion (PCR-Test, s.o.) mehr als 6 Monate zurückliegt, wird die Person 1x geimpft (egal mit welchem Impfstoff, immer nur 1 Impfung!)

In diesem Fall müssen GENESENEN-Nachweis (s.o,) UND IMPFNACHWEIS vorliegen!

Wenn der positive PCR-Test UND die Impfung in unserer Praxis durchgeführt wurden, ist der Nachweis kostenfrei.

Wenn wir Testdokumente ODER Impfdokumente anderer Test-/Impfstellen bestätigen, berechnen wir nach der geltenden Gebührenordnung 15€.

DIGITALER IMPFNACHWEIS

Wenn Sie komplett geimpft sind (entweder in unserer Praxis oder auswärts) erstellen wir Ihnen gegen Vorlage des Impfausweises / der Impfbescheinigung kostenfrei den QR-Code. Diesen können Sie dann mit einer geeigneten App auf Ihrem Handy einlesen, fertig ist das digitale Impfzertifikat.

MEHRSPRACHIGE BESCHEINIGUNGEN

Für die Vorlage im Ausland erstellen wir Ihnen kostenpflichtig (nach der geltenden Gebührenordnung 15€) mehrsprachige Bescheinigungen über PCR-Testergebnisse oder PCR-Test und nachfolgende Impfung (s.o.).