Nachweise im Zusammenhang mit COVID

Seit dem 01.03.2023 sind die ehemaligen Ansprüche nach Corona-Testverordnung auf Test- und Genesenen-Zertifikate ersatzlos entfallen.

Sollten Sie im Zusammenhang mit Tests oder Impfung eine Bescheinigung benötigen, erstellen wir diese nach geltender Gebührenordnung als Privatleistung (15,- EUR).

Für die Vorlage im Ausland erstellen wir Ihnen kostenpflichtig (nach der geltenden Gebührenordnung 30.- EUR) mehrsprachige Bescheinigungen.